w/m/d – diskriminierungsfreie Stellenvakanzen

Seien Sie in Ihren Stellenanzeigen und der Bewerberansprache up to date und vor allem rechtlich sauber. Nachfolgend ein wichtiger Hinweis für Recruiter zur gendergerechten Formulierung von Stellenanzeigen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.10.2017 erkannte offiziell das sogenannte dritte Geschlecht an. Die Genderdebatte gibt es schon viel länger. Jedoch steht Stand heute in Deutschland noch nicht fest, ob neben männlich und weiblich weitere, nicht definiert oder intersexuell als offizielle Bezeichnung eingeführt wird. Für das Ausschreiben von Stellen ist es jedoch überaus wichtig diskriminierungsfrei zu formulieren, wobei die Ungeklärtheit bei jedem Recruiter zu Unsicherheit führt. Insbesondere da im Streitfall lt. Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG, die Beweislast beim Unternehmen liegt. Bewerber dürfen aufgrund ihres Geschlechts nicht diskriminiert werden (§1 AGG), wie also diskriminierungsfrei formulieren? Folgende Abkürzungen sind bislang geläufig

 

d          divers

i           intersexuell

a          anders

x          nicht definiert

gn        geschlechtsneutral

*          Platzhalter

Als Arbeitgeber können Sie in Ihrem Stellentitel also zurzeit selbst entscheiden, welche der o.g. Abkürzungen Sie nach dem m/ w/ _ hinzufügen. Empfohlen wird unbedingt jetzt schon das dritte Geschlecht in der Ansprache einzubeziehen. Da sich die Bezeichnung divers vermutlich als offizielle Bezeichnung laut Gesetz etablieren wird, bietet WIKWAY den Inserenten den Vorschlag (w/ m/ d) automatisch an den Stellentitel anzufügen und damit einheitlich und gemäß aktueller Rechtslage zu formulieren. Damit sind Sie mit jeder Stelle auf WIKWAY auf der sicheren Seite.

Gleichbehandlungs-Check – Verfahrensanalyse zu Stellenausschreibungen der Antidiskriminierungsstelle

Weitere Informationen und Quellen:

Antidiskriminierungsstelle

https://persoblogger.de