5 Tipps, wie du in Coronazeiten als Minijobber überlebst

Hier erfährst du als Minijobber in Coronazeiten das Wichtigste für dich und deine Tätigkeit kurz und kompakt.

Minijobber in Coronazeiten

Höchstwahrscheinlich fällst du mit deinem Job unter den Begriff „Minijobber“, aber was bedeutet das eigentlich?

Ein Minijob, ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, bei dem das Arbeitsentgelt monatlich nicht 450 Euro, dementsprechend 5400 Euro im Jahr, übersteigen darf. Von der geleisteten Arbeitszeit hängt ein Minijob nicht ab. Diese Grenze entspricht auch in etwa dem, was du als BaFöG-Bezieher anrechnungsfrei neben deinem Studium monatlich verdienen darfst. Die Beschäftigung ist steuer- und sozialversicherungsfrei und außerdem hat man hat die Möglichkeit sich von der Rentenversicherung befreien lassen. Beim Übersteigen der 5400 Euro- Grenze müssen diese Abgaben allerdings gezahlt werden.

#1 First Things First: Kann ich als Coronainfizierte gekündigt werden?

Männerschnupfen, Grippe oder Corona – die Art deiner Erkrankung hat keinen Einfluss auf das Entgeltfortzahlungsgesetz. Das bedeutet, dass Minijobber, die arbeitsunfähig krank sind, von ihrem Arbeitgeber für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen ihren regelmäßigen Verdienst erhalten.

#2 Für deinen Arbeitgeber läuft es nicht so gut und die Festangestellten gehen in Kurzarbeit – da werde ich doch als studentische MinijobberIn als erstes gekündigt?

Ganz so einfach ist das nicht. Fristlos kann man nicht wegen der Corona Pandemie gekündigt werden. Die gesetzliche Kündigungsfrist bei einer fristgemäßen Kündigung beträgt vier Wochen. Diese Frist gilt für Arbeitgeber als auch für dich als Minijobber. Das bedeutet, dass du nicht von heute auf morgen deinen Job los sein wirst. Allerdings schützt dich das nicht, vor einer Kündigung in der nahen Zukunft. Diese kann aufgrund von Corona betriebsbedingt ausgesprochen werden. Alternativ geht auch eine Änderungskündigung, durch welche du bspw. andere Arbeitszeiten und -aufgaben vereinbaren kannst.

#3 Du bist KassiererIn und wirst händeringend gebraucht – Kann ich in Corona Zeiten mehr arbeiten?

Wenn dein Jahresverdienst 5400 Euro übersteigt, liegt nicht automatisch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor. Ein Minijob liegt immer noch vor wenn die Verdienstgrenze gelegentlich überschritten wird. „Gelegentlich“ bedeutet hier: nicht mehr als 3 Monate eines Jahres, bzw. in der Coronazeit vom 01.03.2020 bis 31.10.2020 gelten 5 Monate. Damit hat der Gesetzgeber einen Puffer für dich geschaffen und du kannst eine paar Überstunden einschieben.

#4 Ich werde als BabysitterIn weniger eingesetzt, kann ich einen weiteren 450-Euro-Minijob aufnehmen um Betrieben mit Personalmangel zu helfen?

Natürlich kannst Du mehrere Minijobs nebeneinander ausüben. Dabei musst du allerdings beachten, dass der Verdienst aller Beschäftigungen zusammengerechnet durchschnittlich im Monat die Grenze von 450 Euro nicht übersteigt, ansonsten bist du sozialversicherungspflichtig. Ein zweiter Minijob kann allerdings negative Auswirkungen auf dein BaFöG haben, sodass sich ein 2. Job für dich häufig nicht lohnt. Angebote für Minijobs findest du hier.

#5 Meine Kollegen in Vollzeit erhalten alle dieses Kurzarbeitergeld. Habe ich darauf auch Anspruch?

Auf Kurzarbeitergeld haben nur diejenigen Arbeitnehmer Anspruch, die Sozialversicherungsbeiträge in die Arbeitslosenversicherung von ihrem Entgelt abführen. Als Minijobber bist du davon befreit, hast aber dadurch keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Kurzarbeitergeld ist eine Leistung von der Bundesagentur für Arbeit an die Arbeitgeber, die bspw. aufgrund unvorhergesehener Situationen (wie Corona) in wirtschaftliche Notlagen geraten und ihre Mitarbeiter nicht mehr zu 100% beschäftigen können. Damit ein Unternehmen diese vorübergehende Zeit überbrücken kann ohne seinen Mitarbeitern zu kündigen, kann es Kurzarbeit beantragen. Da der Betrieb für dich kein Kurzarbeitergeld erhält, sind folgende Optionen möglich:

  1. du arbeitest weniger als sonst – so wie auch deine Kollegen
  2. du bleibst unbezahlt zu Hause
  3. du baust Überstunden ab oder nimmst Urlaub
  4. du wirst gekündigt, wobei du aber mit deinem Arbeitgeber zuvor die ersten 3 Optionen abwägen solltest.

 

Mehr Infos erhältst du beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie bei der Minijobzentrale.

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