Allgemeine Teilnahmebedingungen (ATB)

Allgemeine Teilnahmebedingungen (ATB) für Veranstaltungen der Wirtschafts- und Industriekontakte (WIK-Events)
  1. Der Vertrag kommt nach erfolgter Anmeldung erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Veranstalters zustande. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese ATB an.           
  2. Teilnehmern ist es nicht gestattet, ihren Stand mit anderen Unternehmen ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters zu teilen, unter zu vermieten oder für andere Unternehmen als das des angemeldeten Teilnehmers zu werben.
  3. Exponate und Ausstattungen der Teilnehmer die ein höheres Gefahrenpotenzial aufweisen (z. B. nicht schwer entflammbare Medien und Stoffe, Flüssigkeiten, Öle) sind vom Veranstalter einen Monat vor Beginn der Veranstaltung genehmigen zu lassen. Der Veranstalter kann nicht genehmigte Ausstellungsgegenstände und -stände ohne Anspruch auf Rückerstattung der Standmiete oder Schadenersatz ändern oder entfernen lassen, ggf. auf Kosten des Teilnehmers.
  4. Der Veranstalter haftet außerhalb der gesetzlichen Haftpflicht nicht für: Verluste, Schäden oder Folgeschäden an Standausstattung und Exponaten, Schäden oder Folgeschäden die Personen auf dem Veranstaltungsgelände erleiden.
  5. Für Schwankungen oder Unterbrechungen der Versorgung mit Medien, einschließlich Strom und Internet, haftet der Veranstalter nicht.
  6. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Besuchererwartungen des Teilnehmers oder des Veranstalters nicht erreicht werden, der erwartete Erfolg ausbleibt oder bei angeblich falscher oder unterbliebener Veranstaltungspromotion.
  7. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Ausschluss von Mitwettbewerbern oder Beschränkung der Anzahl der Mitwettbewerber.
  8. Die Anfertigung von Bildmedien (z. B. Fotografie, Film) ist nur dem Veranstalter und vom Veranstalter zugelassenen Unternehmen gestattet. Der Teilnehmer verzichtet auf Ansprüche aus dem Urheberrecht.
  9. Der Teilnehmer ist verpflichtet bei gesetzlich genehmigungspflichtigen Vorgängen (z. B. Getränkeausschank, musikalische Vorführungen), diese Genehmigungen selbst und auf eigene Rechnung einzuholen sowie die Vorgänge dem Veranstalter einen (1) Monat vor Veranstaltungsbeginn anzuzeigen.
  10. Frühestens drei (3) Monate vor Veranstaltung erhält der Teilnehmer eine Rechnung über den zu zahlenden Betrag für das entsprechend bestellte Auftragsvolumen.
  11. Eine Stornierung der Teilnahme ist bis drei (3) Monate vor Veranstaltungsbeginn möglich. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Stornierung, so ist ein Rücktritt von der Teilnahme des Teilnehmers nicht mehr möglich. Kann der Teilnehmer nicht an der Messe teilnehmen, werden die Teilnahmegebühren gegenüber dem Veranstalter trotzdem in voller Höhe fällig.
  12. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Messe abzusagen, wenn nicht genügend Anmeldungen erfolgen. Der Veranstalter kann auch Teilnehmer ohne Angabe von Gründen von der Veranstaltung ausschließen. In diesen Fällen werden bereits durch den Teilnehmer gezahlte Beträge zurückerstattet.
  13. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund den Termin der Veranstaltung zu verlegen ohne das der Teilnehmer deshalb ein Recht auf Rücktritt geltend machen oder Schadenersatz fordern kann. Ist die Schließung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger schwerwiegender Gründe nötig, so ist der Veranstalter weder zur Entschädigung noch zur Erstattung der Standmiete verpflichtet.
  14. Eine Präsentationsfläche wird durch den Veranstalter zugewiesen. Die Benutzung eigener Präsentationsmittel ist auf die zugewiesene Fläche und Räumlichkeiten zu begrenzen. Eine aktive Produktwerbung auf der Veranstaltung, die nicht zu dem Zweck der Messe dient, ist ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters nicht gestattet.
  15. Werden einzelne Bestimmungen der ATB unwirksam, so bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin rechtsgültig.
 

Fassung vom 20. August 2009

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